Der Beruf: HeilpraktikerInHeilpraktiker ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung für Menschen, die eine dem Heilpraktikergesetz von 1939 entsprechende Erlaubnis haben, die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Approbation) auszuüben. Somit ist der Heilpraktiker neben dem Arzt als einziger berechtigt, die Heilkunde selbständig auszuüben. Der Heilpraktiker übt seine Tätigkeit eigenverantwortlich aus und der Beruf zählt zu den freien Berufen.Die AusbildungHeilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf, es gibt keine vorgeschriebene Regelausbildung und keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung. Dennoch unterliegt die "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" konkreten Voraussetzungen, die unter anderem durch eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist ein Alter von mindestens 25 Jahren, die körperliche und geistige Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie der Hauptschulabschluss.Die Überprüfung der Kenntnisse wird durch eine schriftliche und mündliche Prüfung erworben, die sicherstellt, dass von dem Kandidaten keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt nur, wenn die schriftliche Überprüfung bestanden wurde.Die Prüfung enthält somit Fragen zum folgenden Gebieten: Pathologie/Krankheitsbildern, Anatomie, Diagnose/Diagnostik und Pharmakologie, Therapie. Eine Ausbildung und Berufserfahrung in einem Beruf des Gesundheitswesens (z. B. Krankenpfleger, Arzthelferin, Rettungsassistent, etc.) können hilfreich sein, sind aber nicht notwendig.Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt; sie dauert in privaten Schulen etwa ein bis drei Jahre. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine organisierte Ausbildung zu absolvieren. Ohne eine fundierte und systematische Ausbildung kann die Überprüfung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eher selten bestanden werden. Da die Qualität der Ausbildung allerdings keinerlei staatlicher Aufsicht unterliegt, fallen bei der Überprüfungder angehenden Heilpraktiker je nach Bundesland zwischen 20 und 90 Prozent der Prüflinge durch.Lehrinhalte der HeilpraktikerausbildungZu den Grundlagen des Heilpraktikerberufes gehört medizinisches Wissen über:- Zelle, Gewebe- Atmungssystem, Verdauungssystem- Bewegungsapparat- Herz-/Kreislauf-/ Blutsystem- Urogenitalsystem- Immunsystem (einschl. Lymphsystem)- Sinnesorgane- Nerven- und Hormonsystem- Mikrobiologie, Infektionskrankheiten- Haut, Onkologie- Psychiatrie- Untersuchungsmethoden- Notfallmedizin, Erste Hilfe- Injektionstechniken- Hygiene, Rechtliche Grundlagen- DifferentialdiagnoseDieses Wissen wird bei der amtsärztlichen Überprüfung gefordert und ist Bestandteil aller Kursezur Vorbereitung auf diese.Magdeburger Heilpraktikerschuleöffentlich, Voranmeldung erwünschtInfoabend jeden 2. Dienstag im Monatjeweils 19.30 UhrReiki-Abendjeden 4. Dienstag im Monatjeweils 19.00 UhrPraxis A. LadwigWinckelmannstr. 14, MDAnmeldungEmail Mit Pflanzen heilen - früher und heuteDie 14.02.2012 19.30 UhrNahrungsmittel-unverträglichkeit /Nahrungsmittel-allergieDie 13.03.2012 19.30 Uhr