Der Beruf: HeilpraktikerIn Heilpraktiker ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung für Menschen, die eine dem Heilpraktikergesetz von 1939 entsprechende Erlaubnis haben, die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Approbation) auszuüben. Somit ist der Heilpraktiker neben dem Arzt als einziger berechtigt, die Heilkunde selbständig auszuüben. Der Heilpraktiker übt seine Tätigkeit eigenverantwortlich aus und der Beruf zählt zu den freien Berufen. Die Ausbildung Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf, es gibt keine vorgeschriebene Regelausbildung und keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung. Dennoch unterliegt die "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" konkreten Voraussetzungen, die unter anderem durch eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist ein Alter von mindestens 25 Jahren, die körperliche und geistige Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest und ein  polizeiliches Führungszeugnis, sowie der Hauptschulabschluss.Die Überprüfung der Kenntnisse wird durch eine schriftliche und mündliche Prüfung erworben, die sicherstellt, dass von dem Kandidaten keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt nur, wenn die schriftliche Überprüfung bestanden wurde. Die Prüfung enthält somit Fragen zum folgenden Gebieten: Pathologie/Krankheitsbildern, Anatomie, Diagnose/Diagnostik und Pharmakologie, Therapie. Eine Ausbildung und Berufserfahrung in einem Beruf des Gesundheitswesens (z. B. Krankenpfleger, Arzthelferin, Rettungsassistent, etc.) können hilfreich sein, sind aber nicht notwendig. Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt; sie dauert in privaten Schulen etwa ein bis drei Jahre. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine organisierte Ausbildung zu absolvieren. Ohne eine fundierte und systematische Ausbildung kann die Überprüfung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eher selten bestanden werden. Da die Qualität der Ausbildung allerdings keinerlei staatlicher Aufsicht unterliegt, fallen bei der Überprüfung der angehenden Heilpraktiker je nach Bundesland zwischen 20 und 90 Prozent der Prüflinge durch. Lehrinhalte der Heilpraktikerausbildung Zu den Grundlagen des Heilpraktikerberufes gehört medizinisches Wissen über: - Zelle, Gewebe - Atmungssystem, Verdauungssystem - Bewegungsapparat - Herz-/Kreislauf-/ Blutsystem - Urogenitalsystem - Immunsystem (einschl. Lymphsystem) - Sinnesorgane - Nerven- und Hormonsystem - Mikrobiologie, Infektionskrankheiten - Haut, Onkologie - Psychiatrie - Untersuchungsmethoden - Notfallmedizin, Erste Hilfe - Injektionstechniken - Hygiene, Rechtliche Grundlagen - Differentialdiagnose Dieses Wissen wird bei der amtsärztlichen Überprüfung gefordert und ist Bestandteil aller Kurse zur Vorbereitung auf diese.     Magdeburger Heilpraktikerschule öffentlich, Voranmeldung erwünscht Infoabend  jeden 2. Dienstag im Monat jeweils 19.30 Uhr Reiki-Abend jeden 4. Dienstag im Monat jeweils 19.00 Uhr Praxis A. Ladwig Winckelmannstr. 14, MD Anmeldung Email Mit Pflanzen heilen - früher und heute Die 14.02.2012 19.30 Uhr Nahrungsmittel- unverträglichkeit / Nahrungsmittel- allergie Die 13.03.2012   19.30 Uhr