Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für
Physiotherapeuten
Durch das Urteil vom 26. August 2009 – 3 C 19.08 vom Bundesverwaltungsgericht
wird es allen Physiotherapeuten möglich, eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis
auf das Gebiet der Physiotherapie zu erhalten.
Die nach dem Heilpraktikerrecht zum Schutz vor Gesundheitsgefahren
vorgeschriebene Prüfung darf nicht entfallen, müsse sich aber auf solche Kenntnisse
beschränken, die zur eigenverantwortlichen Anwendung von Physiotherapie
erforderlich und nicht bereits durch die Berufsausbildung vermittelt worden seien.
Dies betreffe in fachlicher Hinsicht die Grenzen der heilkundlichen Tätigkeit im Bereich
der Physiotherapie einschließlich ausreichender diagnostischer Fähigkeiten und
daneben die für eine nichtärztliche Ausübung der Heilkunde notwendige Berufs- und
Gesetzeskunde.
Bis zum heutigen Zeitpunkt (29.4.2010) hat sich kein Bundesland dagegen
ausgesprochen, die sektorale Heilpraktikerüberprüfung im Bereich der Physiotherapie
abzunehmen, es gibt allerdings auch noch von keinem Bundesland konkrete Aussagen
über die Prüfungsdurchführung.
Als Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung eignen sich aus unserem Angebot
die individuelle Prüfungsvorbereitung und der Abendkurs
Magdeburger Heilpraktikerschule
öffentlich,
Voranmeldung erwünscht
Infoabend
jeden 2. Dienstag im Monat
jeweils 19.30 Uhr
Reiki-Abend
jeden 4. Dienstag im Monat
jeweils 19.00 Uhr
Praxis A. Ladwig
Winckelmannstr. 14, MD
Anmeldung
Email
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unverträglichkeit /
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Die 13.03.2012 19.30 Uhr