Beschränkte Heilpraktikererlaubnis  für Physiotherapeuten  Durch das Urteil vom 26. Au­gust 2009 – 3 C 19.08 vom Bundesverwaltungsgericht wird es allen Physiotherapeuten möglich, eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Physiotherapie zu erhalten. Die nach dem Heilpraktikerrecht zum Schutz vor Gesundheitsgefahren vorgeschriebene Prü­fung darf nicht entfallen, müsse sich aber auf solche Kenntnisse beschränken, die zur eigenverantwortlichen Anwendung von Physiotherapie erforderlich und nicht bereits durch die Berufsausbildung vermittelt worden seien. Dies betreffe in fachlicher Hinsicht die Grenzen der heilkundlichen Tätigkeit im Bereich der Physiotherapie einschließlich ausreichender diagnostischer Fähigkeiten und daneben die für eine nichtärztliche Ausübung der Heilkunde notwendige Berufs- und Gesetzeskunde. Bis zum heutigen Zeitpunkt (29.4.2010) hat sich kein Bundesland dagegen ausgesprochen, die sektorale Heilpraktikerüberprüfung im Bereich der Physiotherapie abzunehmen, es gibt allerdings auch noch von keinem Bundesland konkrete Aussagen über die Prüfungsdurchführung. Als Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung eignen sich aus unserem Angebot die individuelle Prüfungsvorbereitung und der Abendkurs Magdeburger Heilpraktikerschule öffentlich, Voranmeldung erwünscht Infoabend  jeden 2. Dienstag im Monat jeweils 19.30 Uhr Reiki-Abend jeden 4. Dienstag im Monat jeweils 19.00 Uhr Praxis A. Ladwig Winckelmannstr. 14, MD Anmeldung Email Mit Pflanzen heilen - früher und heute Die 14.02.2012 19.30 Uhr Nahrungsmittel- unverträglichkeit / Nahrungsmittel- allergie Die 13.03.2012   19.30 Uhr